AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma Hörner GmbH, D-64589 Stockstadt

Für alle derzeitigen und zukünftigen Verkäufe und Lieferungen gelten gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 i. V. mit §14 BGB ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität soweit Mengenabweichungen bis zu +/- 10% bleiben vorbehalten.

2. Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Bei Lieferverzug wird unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf 5% des verspätet gelieferten Warenwerts begrenzt. Der Schadensersatz statt Leistung gemäß Ziffer 11 bleibt unberührt.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.

4. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere von uns nicht zu vertretenden Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Der Liefertermin verlängert sich um die Dauer der Störung. Nach Ablauf von zwei Monaten kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Unterbleibt die Lieferung während dieser Frist, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager.

6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben oder wir unsere Versandbereitschaft angezeigt haben.

7. Unsere Listen- bzw. Angebotspreise verstehen sich als unverbindliche Preise, bei Geräten und Anlagen zzgl. Verpackungskosten, im übrigen mit einer Kartonverpackung. Verlangt der Auftragsgeber eine andere Art der Verpackung, so wird sie zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Auslieferungslager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen wird die jeweils anfallende deutsche Umsatzsteuer berechnet, wenn erforderliche Angaben wie z. B. die USt-ID-Nummer fehlen bzw. unrichtig sind. Bei Unterschreitung des Mindestbestellwertes lt. Preisliste und geänderten Verpackungseinheiten wird ein Zuschlag gemäß jeweils gültiger Preislisten berechnet. Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsre Herstellungskosten hinsichtlich Materialkomponenten, Energie- oder Arbeitskosten verändern, so können wir unsere Preise anheben oder ermäßigen.

8. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserteilung ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne weitere Mahnung und unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Ferner sind wir berechtigt, anstehende Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu veranlagen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

9. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftverbindung mit uns beglichen hat. Besteht ein Kontokorrent-Verhältnis, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des objektiven Verkehrswertes zum Zeitpunkt der Verbindung der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er hat uns über etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich zu unterrichten. Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigenen Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern; seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im Voraus an uns ab. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Vorbehaltsware im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren im Voraus zur Sicherung an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gilt die Abtretung für seine Forderungen aus diesem Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Kunde uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlangen zu geben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

10.
a. Die gelieferte Ware ist, soweit dies nach ordungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich zu untersuchen. Mängel sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen alle Mängelansprüche. Das Rügerecht erlischt in jedem Fall 12 Monate nach Erhalt der Ware. Im übrigen gelten die §§377 ff. HGB.

b. Bis zur Klärung der Reklamation darf die beanstandete Ware nicht weiter verarbeitet werden. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel an Ort und Stelle zu prüfen.

c. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unsere Wahl die Mängel beseitigen oder die Ware umtauschen. Erst nachdem die Mängelbeseitigung durch uns fehlgeschlagen ist bzw. eine Ersatzlieferung ebenfalls Mängel aufweist, kann der Kunde nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine Herabsetzung des Preises verlangen. Bei nicht unerheblichen Mängeln kann er außerdem vom Vertrag zurücktreten und / oder nach Maßgabe der Ziffer 11 Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

d. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf Ihre Eignung und Verwendung.

11. Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, wesentliche Vertragspflichten durch uns verletzt worden sind oder ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss als Folge dieses Fehlers typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

12. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Biebesheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch Urkunden- und Wechselprozesse, ist Groß-Gerau/Darmstadt. Für die vertragliche Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

13. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch verbindlich; etwa entstehende Lücken sind so auszufüllen, dass der mit diesen Bedingungen verfolgte wirtschaftliche Zweck tunlichst erreicht wird.

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